Die Anmeldefrist ist eine vom Insolvenzgericht gesetzte Frist zur Anmeldung der Forderungen. Diese können Sie dem Eröffnungsbeschluss entnehmen. Achtung: es handelt sich hier um eine Eingangsfrist.
Die Frist wurde auf den 31.03.2026 gesetzt.
Verspätete Forderungsanmeldungen können ggf. nicht im ersten Prüfungstermin geprüft werden. Nachträgliche Forderungsanmeldungen sind nur gebührenpflichtig möglich.
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