Geschenkkarte gesperrt

Geändert am Do, 26 Feb um 10:56 VORMITTAGS

Am 17. November 2025 hat die POLO Motorrad und Sportswear GmbH beim Amtsgericht Mönchengladbach / Insolvenzgericht einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung gestellt. Mit Beschluss vom 21. November 2025 ordnete das Insolvenzgericht die vorläufige Eigenverwaltung an.

Wir müssen Sie daher leider darüber informieren, dass Ihre Gutscheinkarte durch das Sanierungsverfahren mit dem Stichtag 17. November nicht mehr einlösbar ist.


Um den Prozess der Forderungsanmeldung strukturiert und effizient zu gestalten, haben wir für einer von POLO ausgegebenen POLO GeschenkCard ein spezielles Online-Portal eingerichtet. Dort können Sie Ihre Forderung einfach und digital anmelden. 

Dieses erreichen Sie unter: Verfahrensportal


Sie haben die Möglichkeit, Ihre Forderung bis zum 31.03.2026 kostenfrei über das Portal anzumelden.

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